Selektives Obligatorium
Für Kinder, die unter das selektive Obligatorium zur frühen Deutschförderung fallen, bezahlt der Kanton Basel-Stadt den Spielgruppenbesuch an zwei halben Tagen pro Woche. Dies gilt für das Jahr vor dem Eintritt in den Kindergarten. Grundlage dazu ist ein Fragebogen, der die Deutschkenntnisse der Kinder erfasst. Er wird von den Eltern beantwortet und durch die Universität und den Kanton ausgewertet.

   
Vergünstigter Besuch   Vergünstigter Besuch
Hat eine Familie Anspruch auf eine Reduktion der Krankenkassenprämien, kann auch der Besuch der Spielgruppe vom Kanton bezuschusst werden. Die Einkommensstufe der Familie entscheidet darüber, wie hoch die Vergünstigung ausfällt. Die Vergünstigung gilt in den beiden Jahren vor dem Kindergarten. Berechtigt, eine Vergünstigung zu gewähren sind Spielgruppen, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton haben. Siehe dazu den LINK.

Bei Familien, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten für den Spielgruppenbesuch an 1-2 halben Tagen pro Woche. Siehe dazu den LINK.