Statuten des Dachverband Basler Spielgruppen
1. Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen "Dachverband Basler Spielgruppen" besteht ein Verein mit Sitz in Baselstadt im Sinne von Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.2. Zweck des Vereins
Der Verein setzt sich ein für die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der Spielgruppen und deren Bedeutung für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung.Der Verein setzt sich ein für eine Qualitätssicherung in der Spielgruppenarbeit, die sowohl die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Eltern, als auch die der Spielgruppenleitenden berücksichtigt.
Der Verein informiert seine Mitglieder regelmässig über pädagogische Themen im Frühbereich. Er unterstützt den Fachaustausch seiner Mitglieder untereinander, sowie mit dem kantonalen Fachdepartement und den Institutionen, welche Kinder im Frühbereich begleiten, betreuen und erziehen. Im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit erwirkt der Verein nach Bedarf die Umsetzung von pädagogischen Anliegen, auch in Kooperation mit dem Erziehungsdepartement Basel Stadt.
Langfristig setzt sich der Verein dafür ein, dass jedes Kind in Basel-Stadt die Möglichkeit hat, kostenlos eine Spielgruppe zu besuchen.
3. Organe
3.1 MitgliederversammlungenDas oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (MV).
Die MV wählt den Vorstand und der/die RechnungsrevisorIn. Sie genehmigt den Jahresbericht, die Jahresrechnung und das Budget.
Die Mitgliederbeiträge werden alljährlich von der MV festgelegt.
Die MV tritt einmal jährlich zusammen und wird einen Kalender-Monat im Voraus durch den Vorstand den Mitgliedern schriftlich unter Angabe der Traktanden angekündigt. Die Einberufung, einer ausserordentlichen MV, können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.
Die Versammlung ist beschlusskräftig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassung geschieht durch das einfache Mehr.
3.2 Der Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen.
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er erstellt einen Jahresbericht, eine Jahresrechnung und ein Budget zuhanden der MV.
3.3 Revision
Die Kontrollstelle besteht aus einem Revisor oder einer Revisorin. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der MV Bericht.
3.4 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins, haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
4. Mitgliedschaft
4.1 AktivmitgliederNatürliche oder juristische Personen, die eine Spielgruppe gemäss der Definition des Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen-Verbands im Kanton Basel-Stadt führen, können dem Verein als Aktivmitglied beitreten. Jede dem Verein angeschlossene Spielgruppe delegiert eine Spielgruppenleiterin in die MV und hat somit eine Stimme. Die Mitarbeit der Mitglieder (Arbeitsgruppen, Information, Versand etc.) ist erwünscht. Die Mitglieder sind ausdrücklich bereit, an der qualitativen Weiterentwicklung der Spielgruppen in Basel mitzuarbeiten.
4.2 Passivmitglieder
Andere natürliche und juristische Personen, die den Vereinszweck unterstützen, können dem Verein als Passivmitglied beitreten. Sie haben kein Stimmrecht.
4.3 Aufnahme und Austritt
Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, der Mitgliederbeitrag des angebrochenen Jahres muss jedoch bezahlt werden.
4.4 Ausschluss
Ein Mitglied kann an einer MV auf Antrag des Vorstandes und /oder eines Mitglieds mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausgeschlossen werden.
5. Finanzen des Vereins
Einnahmequellen des Vereins sind:- Mitgliederbeiträge von Aktiv- und Passivmitgliedern
- Spenden
- Subventionen
6. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen MV und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.Das Vereinsvermögen fällt an einen Verein mit der gleichen Zielsetzung oder ist einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.
Stand: 22. August 2019